Egal ob Konzerte im kleinen oder größeren Rahmen, Comedy Stars auf der Bühne oder aber eine Tagung - wir haben für jedes Event die richtige Location. Zahlreiche Parkplätze in direkter Nähe, sowie eine ideale Anbindung an das Nahverkehrsnetz machen es für Sie als Gast leicht, uns zu erreichen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Tickets für alle Veranstaltungen gibt es im Pressezentrum Rostock oder bei eventim.de. Für ausgewählte Veranstaltungen können sie unseren Ticketbutton nutzen.
Einlassordnung
Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung oder Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Das Abbrennen von Wunderkerzen ist nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände.
Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film-, Foto- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Foto und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Einlass nur nach vollendetem 18. Lebensjahr und nach Vorzeigen des Personalausweises! (Studenten- und Schülerausweise sind nur in Verbindung mit Personalausweis gültig!)
Angetrunkenen Personen wird der Einlass verwehrt.
Wer Eigentum mutwillig beschädigt oder gegenüber anderen Gästen handgreiflich wird, wird des Hauses verwiesen. Außerdem wird ihm gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen und Anzeige erstattet.